Es tauchen vermehrt Meldungen
auf, in denen über Programme berichtet wird, die Internetververbindungen über
teure Premium-Rate-Telefonnummern (0190- in Deutschland, 09x0 in Österrreich und
der Schweiz) herstellen. Solche Einwahlprogramme werden
Dialer genannt (von engl. dial = eine Telefonnumer wählen;
sprich: 'dei-e-ler'), oft trifft man auf Bezeichnungen wie
Webdialer oder 0190-Dialer.
Grundsätzlich sind diese Programme und die Vermarktung von Online-Inhalten über
den Weg der Telefonrechnung legitim. Dies wird bei Websites, deren Inhalte 'nur
für Erwachsene' gemacht sind, schon seit einiger Zeit praktiziert. Inzwischen
werden auch Websites beworben, die (angeblich?) Hacker-Tools und dergleichen
anbieten.
Websites, die solche Dialer verwenden, werden aktiv in Werbe-Mails (Spam)
beworben, ohne dass man erfährt, in welche Falle man gelockt werden soll. Folgt
man einem solchen Link in einer Werbe-Mail, gelangt man zunächst auf eine
Eingangsseite. Von dort geht es meist nur weiter, wenn man zunächst eine
Software herunter lädt und installiert. Oft wird der Download auch bereits beim
Aufruf der Seite automatisch gestartet. Die Programme werden sehr
unterschiedlich etikettiert, übliche Bezeichnungen sind z.B. Zugangssoftware
(das ist noch die ehrlichste), Webcam-Tool, Chat-Software,
Entschlüsselungsprogramm, Crack-Programm u.v.m. Einige Werbe-Mails versprechen
einen 'geknackten' Dialer und erwecken so die Erwartung, dass man damit ohne
finanzielles Risiko (bzw. kostenlos) Zugriff auf die ansonsten kostenpflichtigen
Inhalte erlangen könnte. Auch dies ist eine absichtliche Täuschung.
Was passiert da?
Lädt man die Software herunter, installiert und startet sie, baut der Dialer die
bestehende Internetverbindung ab (soweit sie über ein Modem, eine ISDN-Karte
oder dergleichen erfolgt) und wählt stattdessen eine so genannte
Premium-Rate-Nummer. In Deutschland beginnen diese Telefonnummern meist noch mit
0190, in Österreich mit 09x0 (meist 0930), in der Schweiz mit 0900. Auch in
Deutschland wird die RegTP (Regulierungsstelle
für Telekommunikation und Post) die Nummern für diese Premium Rate-Dienste
(Telefon-Mehrwertdienste) mittelfristig auf 0900er Nummern umstellen, mit der
Zuteilung der Nummern wurde bereits begonnen.
Die Kosten
Die Verbindungskosten sind ungleich höher als bei normalen
Internet-Verbindungen. So entstehen bei Rufnummern, die mit 0190-8 beginnen,
Kosten von EUR 1,86 / min. Nummern, die mit 0190-0, 0193 und 0900 beginnen, sind
frei tarifierbar, d.h. im Gegensatz zu den anderen 0190-Nummernblöcken gibt es
keine Obergrenze, der Anbieter kann die Gebühren beliebig festsetzen.
Rufnummern mit 0193 werden auch von ganz normalen Internet-Providern verwendet,
dann sind die Gebühren auch im Rahmen der üblichen Preise für Internet-Zugänge.
In anderen Fällen werden Tarifmodelle angewendet, die das gesamte Spektrum der
Möglichkeiten abdecken. In dem extremsten Fall, der bislang bekannt wurde,
werden EUR 900,- pro Einwahl berechnet, auch wenn die Verbindung nur für einen
kurzen Moment besteht. Zuvor hatte bereits ein Fall für Aufregung gesorgt, in
dem es 'nur' EUR 300 pro aufgebauter Verbindung sind.
In manchen Fällen bleibt die teure Verbindung auch bestehen, wenn man die Seiten
des Anbieters verlässt und sich wie gewohnt im Internet weiter bewegt. Das böse
Erwachen kommt erst einige Wochen später beim Erhalt der Telefonrechnung, die
leicht mehrere 1000 EUR betragen kann...
Wie kann man sich schützen?
Da es sich bei den Dialern rechtlich um legitime Software handelt, werden sie
von Virenscannern nicht gemeldet. Auch so genannte Firewall-Software bietet
keinen Schutz vor dieser Kostenfalle.
Der wichtigste Schutz besteht wie immer in gesundem Menschenverstand kombiniert
mit Information. Klicken Sie gar nicht erst auf Links in Werbe-Mails oder auf
den beworbenen Web-Seiten. Brechen Sie einen automatisch gestarteten Download
sofort ab. Starten Sie nicht eine solche Software.
Es gibt Programme, die Ihr DFÜ-Netzwerk überwachen und Verbindungen zu
Premium-Rate-Nummern melden. Die wenigsten dieser Schutzprogramme schaffen es,
die Einwahl in allen Fällen zu verhindern, bevor eine Verbindung zustande kommt.
Sie sollten sich daher nicht einfach darauf verlassen.
Kostenlos erhältliche Schutzprogramme:
Sie können auch bei der Telekom (bzw. Ihrer
Telefongesellschaft) eine Sperrung aller 0190-Nummern für Ihren Anschluss
beauftragen (Einrichtungsgebühr). Diese Sperre gilt dann aber auch z.B. für den
Faxabruf von Informationen, die in TV-Sendungen angeboten werden und für
Support-Rufnummern. Die Sperre kann nur für den gesamten Anschluss eingerichtet
werden. Es ist nicht möglich, bei ISDN-Anschlüssen einzelne MSNs (hier:
abgehende Rufnummern) zu sperren.
Dialer entfernen
Die meisten Dialer haben eine Deinstallationsmöglichkeit, die über
Systemsteuerung/Software benutzt werden kann.
Allerdings wird man dabei oft feststellen müssen, dass der Dialer nach dem
nächsten Neustart des Rechners wieder da ist! Gehen Sie dann wie folgt vor:
Einträge des Dialers
in der Registry suchen und notieren
Dialer über
Systemsteuerung/Software deinstallieren
Einträge des Dialers
in der Registry suchen und ggf. entfernen (solche, die nicht entfernt und
solche die neu eingefügt wurden)
Rechner erst jetzt
neu starten
nach dem Neustart
Task-Manager und Registry kontrollieren
Registry kontrollieren (1., 3., 5.): [START] -> Ausführen... -> 'regedit'
-> [OK]
Einträge suchen in diesen Schlüsseln:
Zumindest im ersten genannten Schlüssel (Run)
finden sich auch legitime Einträge (Virenscanner, SystemTray,
Grafikkarten-Tool,...). Im zweiten (RunOnce)
findet sich evtl. erst nach der Deinstallation ein Eintrag, dieser kann der
Neuinstallation beim Neustart dienen.
Warnung:
Bei Änderungen in der Registry vorsichtig sein. Diese werden sofort gültig,
Funktionen wie 'rückgängig machen' oder 'Änderungen speichern' sind nicht
vorhanden. Exportieren Sie einen Schlüssel in eine Datei, bevor Sie etwas darin
ändern (als Backup und auch zum Vergleichen).
Wer einen DSL-Anschluss hat (z.B. T-DSL, QDSL), kann über diesen Anschluss
nicht mittels eines Dialers zur Kasse gebeten werden. Anbieter von
kostenpflichtigen Seiten verlangen daher eine Telefonverbindung (quasi
'fernmündlich') zwecks Abrechnung. Wenn jedoch ein Modem, eine ISDN-Karte oder
dergleichen installiert und betriebsbereit ist (z.B. für Fax), kann ein Dialer
darüber eine Verbindung herstellen. Sicherste Methode zur Vermeidung: Stecker
der Telefonleitung zum Gerät ziehen, nur bei Bedarf anschliessen. Externe Geräte
können auch einfach ausgeschaltet werden.
Natürlich
kann man sich auch von hier aus gleich entsprechende '0190-Warner' downloaden.
Aber Achtung: Diese Programme überwachen zwar die angewählten Rufnummern aber
sie bilden auch keinen 100prozentigen Schutz.
Abschließend noch ein Tipp: Betreiben Sie ein Netzwerk
mit DSL, so achten Sie darauf, welche Funktionen auf den Klients eingerichtet
werden. Hier kann meißtens zwischen drei Möglichkeiten differenziert werden:
1) Internet
2) DFÜ-Netzwerk
3) Internet und DFÜ-Netzwerk
Sollte also ein Klient sich nicht über den Server via
DFÜ-Netzwerk (und damit auch über 0190er-Rufnummern) auswählen dürfen, ist
ausschließlich die erste Form der Klient-Installation zu empfehlen.
P.S.: Entschuldigung, wenn dieser Text ein bisschen
länger geworden ist, aber wer dieses beherzigt, kann schnell Geld sparen.
Meldung vom 24.05.2002
Künast: 0190er-Gesetz soll rasch kommen
Wahlversprechen im Wahljahr: Gesetz soll im Juni auf den Weg gebracht werden / Kappen der Leitung bei Zahlungsverzug soll verboten werden
Raschen Schutz vor 0190er-Abzocke hat Bundesverbraucherministerin Renate Künast angekündigt. Bereits im kommenden Monat soll ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das Dialer mit überhöhten Einwahlgebühren verhindern wird, versprach die Ministerin im WDR. Künast konkretisierte darüber hinaus das Gesetzvorhaben, das bereits Anfang Mai erstmals skizziert worden war. So sieht es unter anderem vor, dass Betreiber der 0190er-Nummern ihre Seriosität nachweisen müssen. Wenn ein Kunde den Forderungen widerspreche, dürften die Netzanbieter die Summe nicht einfordern und zudem die Telefonleitung bei Zahlungsverzug nicht kappen. Netzbetreiber sollen das Inkasso für Forderungen der Mehrwertdiensteanbieter nur übernehmen, solange eine Forderung unbestritten ist; bei Widerspruch des Verbrauchers soll der Netzbetreiber weitere Inkassoversuche unterlassen, erläutert die Ministerin den Vorstoß. Ziel sei es, dass der eigentliche Anbieter seine Forderungen an den Kunden richten muss, damit der überhaupt weiß, mit wem er es tatsächlich zu tun hat. Damit hat der Anbieter quasi Beweislast. Dann bleibe es dem Anbieter überlassen, seine Forderung gegenüber dem Verbraucher unmittelbar durchzusetzen, so Künast.
Erfolg dürfe er dabei aber nur haben, wenn er nachweisen könne, dass ein Vertrag mit dem Verbraucher über die angebotene Mehrwertdienstleistung zustande gekommen sei. Dazu müsse der Verbraucher gewusst haben, dass er über eine Dialerschaltung eine Dienstleistung von einem anderen Anbieter als seinem Netzbetreiber in Anspruch nimmt. Zusätzlich müsse er den Preis erkannt haben können und diesen auch akzeptiert haben. Das ginge aber nur, wenn tatsächliche geschäftliche Beziehungen aufgenommen wurden, abgesichert beispielsweise durch eine vom Anbieter herausgegebene PIN.